1 Ergebnis.

Fallkonferenzen im Jugendstrafrecht ¿ Wenn schon, dann richtig!
Seit der Änderung des § 52 SGB VIII und des § 37a JGG sind die ¿gemeinsamen Konferenzen oder vergleichbaren gemeinsamen Gremien¿ folglich ein ausdrücklich vorgesehenes Instrument der Jugendhilfe und des Jugendstrafverfahrens, das gesetzlich nicht nur vage formuliert ist, sondern sich darüber hinaus den Anforderungen und Erwartungen der Interdisziplinarität stellen muss. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die rechtlichen Grundlagen der (möglichen) ...

47,50 CHF